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Index > Support > AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lightware Productions
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese AGB zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie schriftlich von der Lightware Productions bestätigt werden. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Lightware Productions eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Vertragliche Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Lightware Productions behält sich vor, einen Vertragsschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten und können um 15% über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Lightware Productions zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsverträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Angebote der Lightware Productions unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes auf den von Dritten angemieteten Serverkapazitäten. Für den Fall, daß die Beschränkungen überschritten werden, wird die Lightware Productions den zusätzlich benötigten Speicherplatz gesondert berechnen.
Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt die Lightware Productions keine Haftung. Alle Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
Preise
Preislisten sind Angebote und freibleibend und unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Lightware Productions genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Lightware Productions zu einer entsprechenden Preisanpassung, sofern zwischen Vertragsschluß und Lieferzeit mehr als vier Monate liegen. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsschluß als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Vertrages berechtigen die Lightware Productions zur Preisanpassung, sofern ein Abruf nach mehr als vier Monaten seit Vertragsschluß erfolgt. Dies gilt nicht für Preiserhöhungen für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden. Die Lightware Productions ist an den am Tag der Auftragsbestätigung geltend Mehrwertsteuersatz für vier Monate nach Vertragsschluß gebunden.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Lightware Productions. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Lightware Productions nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Lightware Productions ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die von der Lightware Productions nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Lightware Productions zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Lightware Productions nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den die Lightware Productions zu vertreten hat, haben Kaufleute nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sofern der Verzug nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
Versendung und Gefahrübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Lightware Productions verlassen hat.
Die Lightware Productions versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an die Lightware Productions trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Lightware Productions, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar oder per Nachnahme-Verrechnungscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen per Scheck oder Überweisung gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Ansonsten ist er zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Ist der Käufer Kaufmann, ist er zur Zurückbehaltung, Aufrechnung und Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder seine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Lightware Productions berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung vom Liefervertrag ohne weitere Ankündigung zurückzutreten. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen der Lightware Productions gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Die Lightware Productions kann ferner vom Vertrag zurücktreten und den ganzen Kaufpreis fällig stellen, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv in Frage gestellt ist und dadurch der Leistungsanspruch der Lightware Productions gefährdet wird. Hält die Lightware Productions weiter an dem Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Lightware Productions steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind, bis die ausstehende Forderung bezahlt ist.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die Lightware Productions berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungskosten, sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Wenn sich der Käufer oder Auftraggeber mehr als vier Wochen mit der Zahlung in Verzug befindet, kann die Firma Lightware Productions die Internet-Präsenz des Käufers oder Auftraggebers sofort sperren. Zur Wiederaufnahme der Internet-Präsenz hat der Käufer oder Auftraggeber an die Firma Lightware Productions eine Reaktivierungspauschale von 200 DM zu zahlen.
Die Lightware Productions ist berechtigt, ihre Forderung abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Lightware Productions behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vorbehalten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von der Lightware Productions gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Lightware Productions, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die Lightware Productions erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Lightware Productions im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten.
Wird die von der Lightware Productions gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Lightware Productions.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Entschädigungsleistungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Lightware Productions ab. Die Lightware Productions ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Lightware Productions hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Lightware Productions nach erfolgter Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Lightware Productions die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Lightware Productions zurückzusenden.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25% des Wertes der gesamten noch ausstehenden Forderungen, so wird die Lightware Productions auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25% der ausstehenden Forderungen übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte, sofern nicht gesetzlich längere Zeiten vorgeschrieben sind, 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Dies gilt auch für von der Lightware Productions erstellter Web-Designs. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen die Lightware Productions und deren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Lightware Productions hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
Der Käufer muß der Lightware Productions etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist wird die Lightware Productions von der Gewährleistungspflicht für diesen Mangel frei.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer sowie nach Möglichkeit einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Lightware Productions zurückzusenden. Nach Möglichkeit sollte die Rücksendung aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung erfolgen. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Lightware Productions nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt, die nicht der Originalspezifikation entsprechen und ist der Mangel dadurch hervorgerufen worden, so entfällt die Gewährleistung für diesen Mangel.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Lightware Productions gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Lightware Productions zu verweisen.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Lightware Productions über. Sollten im Rahmen der Nachbesserungsbemühungen durch die Lightware Productions auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko von dem Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Lightware Productions schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Sicherheitskopien für den persönlichen Gebrauch dürfen angefertigt werden. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Software und Literatur sind vom Umtausch nach Aufreißen der Verpackung, bzw. des Lizenssiegels ausgeschlossen.
Wird die Erstellung von Software in Auftrag gegeben, werden die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, von der Lightware Productions als richtig zugrunde gelegt. Eine Überprüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen erfolgt durch die Lightware Productions nicht.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der Lightware Productions unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß der Lightware Productions eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Lightware Productions oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der Lightware Productions nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Internetdienstleistungen
Die Laufzeit für Verträge, bei denen die Lightware Productions die Internetpräsenz selbst über die eigenen Server bereitstellt und wartet, beträgt mindestens sechs Monate und kann danach von dem Auftraggeber jeweils zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.
Wenn technische Probleme auftreten, die von der Lightware Productions nicht zu vertreten sind und die Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist die Lightware Productions berechtigt, Teile des Vertrages oder, soweit eine Teilung nicht möglich ist, den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber erhält Vorausleistungen erstattet. Der Auftraggeber hat keine Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, von Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, es sei denn, die Firma Lightware Productions hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Wie im Internet üblich, kann auf die Daten der von der Lightware Productions angemieteten Serverkapazitäten nicht immer zugegriffen werden. Eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten des Auftraggebers, die durch Ausfälle der angemieteten Serverkapazitäten und allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur des Internet verursacht werden, hat die Lightware Productions nicht zu vertreten. Bei Ausfällen der von der Firma Lightware Productions angemieteten Serverkapazitäten, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet die Firma Lightware Productions dem Auftraggeber die für diesen Zeitraum angefallenen Bereitstellungs- und Wartungskosten anteilig.
Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen, auf welche die Lightware Productions keinen Einfluß hat, hat die Lightware Productions nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.
Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Auftraggeber versichert, daß über die von der Firma Lightware Productions keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornographischen, sowie links oder rechtsradikale politische Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, ist die Lightware Productions berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder zu löschen. Die Lightware Productions übernimmt keine Prüfungspflicht der von dem Auftraggeber auf den Servern der Lightware Productions eingestellten Internetpräsenz. Für sämtliche Zuwiderhandlungen haftet allein der Auftraggeber. Das Versenden von Massen E-mails, bzw. das Versenden von Massen-Postings in Newsgroups über von der Lightware Productions zur Verfügung gestellte Dienste ist untersagt. Im Falle von Verstößen wird die Lightware Productions gegen den Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000 DM geltend machen, unbeschadet evtl. weitergehender Schadenersatzansprüche.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß die gegebenenfalls von ihm gelieferten HTML-Formulare, CGI-Programme und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf den von der Lightware Productions bereitgestellten Serverkapazitäten darstellen. Er hat ferner sicherzustellen, daß die von der Lightware Productions bereitgestellten Serverkapazitäten nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche durch Ausfälle der von der Lightware Productions bereitgestellten Serverkapazitäten verursachten Schäden jedweder Art, die auf fehlerhafte Daten des Auftraggebers zurückzuführen sind, sind von diesem zu erstatten.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsschluß haftet die Lightware Productions nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Datenschutz
Die Lightware Productions ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Internet-Branchenverzeichnisse, gelten die hierfür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von der Lightware Productions im Internet frei veröffentlicht werden. Der Auftraggeber stellt die Lightware Productions von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
Soweit Daten an die Lightware Productions - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien selbst her. Die Server der Lightware Productions werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Lightware Productions zu übermitteln.
Der Auftraggeber erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts/Servers eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. Änderungen des Passwortes müssen der Lightware Productions unter Nennung des neuen Passwortes unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Die Lightware Productions übernimmt keine Gewähr dafür, daß sich Dritte keinen Zugang (via Telnet, FTP, etc.) zu Daten und Inhalten auf von der Lightware Productions angemieteten Speicherplatz verschaffen können. Die Lightware Productions übernimmt keine Gewähr dafür, daß Daten bzw. deren Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in sonst irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Lightware Productions und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.03.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Oldenburg (Oldb.) als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
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